Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang
Veracis Solutions erbringt Leistungen in den Bereichen Google Business Profil Optimierung, Website-Erstellung und KI-Automationen, dazu gehört der Veracis Assistent. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der gewählten Paketstufe.
Preise und Zahlung
Alle Preise in CHF, einmalig. 50% des vereinbarten Betrags sind vor Projektbeginn fällig. Die verbleibenden 50% werden bei Übergabe der fertigen Leistung in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Mitwirkungspflicht
Der Kunde stellt die für die Auftragsausführung notwendigen Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Gewährleistung
Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für bestimmte Rankings oder Positionen in Suchmaschinen kann nicht übernommen werden, da diese von Faktoren ausserhalb unseres Einflussbereichs abhängen.
Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
Veracis Assistent
Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für den Veracis Assistenten (assistent.veracis-solutions.ch). Bei Widerspruch gehen sie den übrigen Bestimmungen vor.
Einrichtung. Die Einrichtung kostet einmalig CHF 290 und enthält Nutzung im Wert von CHF 50. Die Zahlung erfolgt über Stripe. Dabei hinterlegt der Kunde eine Zahlungsart für die monatliche Abrechnung.
Abrechnung über das Monatsbudget. Jedes Ergebnis braucht den im Assistenten angezeigten festen Betrag vom Monatsbudget, derzeit 10 oder 20 Rappen. Zuerst wird die inbegriffene Nutzung verbraucht, danach wird der verbrauchte Teil des Monatsbudgets am Ende der Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt und der hinterlegten Zahlungsart belastet. Eine Grundgebühr fällt nicht an. Anpassungen eines Ergebnisses sind im Rahmen der im Assistenten genannten Anzahl inbegriffen. Schlägt ein Auftrag technisch fehl, wird nichts verrechnet. Die Beträge pro Ergebnis können mit einer Ankündigung von 30 Tagen auf der Website geändert werden.
Monatsbudget. Der Kunde legt im Assistenten ein Monatsbudget pro Kalendermonat fest. Mehr als dieses Budget wird nicht verrechnet. Ist es aufgebraucht, nimmt der Assistent bis Monatsende keine weiteren Aufträge auf Rechnung an.
Zahlungsverzug. Kann eine Rechnung nicht belastet werden, nimmt der Assistent bis zur Bezahlung keine Aufträge auf Rechnung mehr an.
Kündigung. Der Kunde kann die Abrechnung im Assistenten jederzeit auf Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die bis dahin angefallene Nutzung wird noch verrechnet. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Einrichtungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Inbegriffene Nutzung wird nicht in bar ausbezahlt.
Entwürfe. Alle Ergebnisse sind Entwürfe. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung und bleibt für Inhalt, Preise und Versand verantwortlich. Sprachmodelle können Angaben falsch lesen oder auslassen, eine fehlerfreie Verarbeitung wird nicht zugesichert.
Zugang. Der persönliche Link ist der Zugang zum Assistenten und vertraulich zu behandeln. Wer den Link hat, kann Aufträge auslösen, die dem Kunden verrechnet werden.
Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Assistenten wird nicht zugesichert.
Daten. Besonders schützenswerte Personendaten dürfen nicht eingegeben werden. Wie Eingaben bearbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.
Individuelle Automationen auf Anfrage
Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für Automationen, die wir auf Anfrage einzeln für einen Betrieb umsetzen und betreiben. Umfang und Preis werden schriftlich vereinbart. Bei Widerspruch gehen diese Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. Für den Veracis Assistenten gelten sie nicht.
Leistungen. Die Umsetzung erfolgt zum schriftlich vereinbarten Fixpreis, Zahlung 50% bei Auftrag und 50% nach Abnahme. Ein vereinbarter Betrieb wird monatlich im Voraus verrechnet.
Abnahme. Nach der Umsetzung prüft der Kunde die Automation während eines Testbetriebs von zwei Wochen mit echten Fällen. Meldet er innert dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Automation als abgenommen. Der Betrieb beginnt mit der Abnahme.
Freigabe durch den Kunden. Automationen erstellen Entwürfe und Vorschläge. Offerten, Rechnungen, Mahnungen und Mitteilungen an Dritte werden erst nach Freigabe durch den Kunden versendet. Zahlungen und Buchungen löst eine Automation nie selbständig aus. Für den Inhalt freigegebener Dokumente ist der Kunde verantwortlich.
Grenzen von KI. Sprachmodelle können Angaben falsch lesen oder auslassen. Eine fehlerfreie Verarbeitung, eine bestimmte Zeitersparnis oder ein bestimmter Umsatz wird nicht zugesichert. Angaben aus öffentlichen Quellen (z.B. Baupublikationen) werden ohne Gewähr für Vollständigkeit übernommen.
Betrieb und Störungen. Die Automationen werden laufend überwacht. Störungen werden in der Regel am nächsten Werktag behoben. Ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr ist nicht Teil der Leistung. Kosten des Sprachmodells sind bis zur vereinbarten Obergrenze im Monatsbetrag enthalten.
Daten. Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Daten und Konten. Bearbeiten wir Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen wir vor dem Start einen Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 DSG ab. Darin sind alle eingesetzten Unterauftragsbearbeiter und deren Standort aufgeführt. Nach Vertragsende geben wir die Daten heraus und löschen sie innert 30 Tagen.
Kündigung. Der Betrieb ist mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende jedes Monats kündbar. Bereits bezahlte Monatsbeträge werden nicht zurückerstattet.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.